Termingestaltung und weitere Informationen vorab
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TERMINGESTALTUNG
Eine abrechenbare Zeiteinheit beträgt im Beratungsbereich 1 Stunde = Beratungseinheit (45 Minuten). Es wird grundsätzlich jede angefangene halbe Stunde in Rechnung gestellt, auch wenn diese nicht vollständig genutzt wird. Eine Ansparung für einen späteren Termin ist nicht möglich. Im kostenlosen Vorgespräch von bis zu 1 Stunde wird der Umfang der geplanten Beratungssitzungen, die Termine, die Abrechnung und grob die Inhalte fixiert.
Sie erhalten ein schriftliches Angebot mit allen Details zur Prüfung. Mit der Unterzeichnung und Rücksendung, wird ein schriftlicher Vertrag mit allen Anlagen zugesandt. Ist die Beantragung eines Zuschusses durch einen Kostenträger für die Beratung geplant, werden die Prozesse und (zeitlichen) Abläufe darauf abgestellt.
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WEITERE INFORMATIONEN VORAB
Die vorliegenden Informationen dienen lediglich der Erstinformation und stellen kein Angebot dar. Es findet grundsätzlich ein Erstgespräch statt und im Anschluss erhalten Sie ein persönliches/individuelles schriftliches Angebot, mit allen auftragsrelevanten und besprochenen Inhalten. Arbeitsgrundlage ist der dann gültige und schriftlich fixierte Vertrag.